Die Geschichte der Entstehung der Ersten Tschechoslowakischen Republik (ČSR)
Das Ende des Habsburgerreiches 1918. Die österreichisch-ungarische Monarchie war ein Vielvölkerstaat. Ihre nationalen und sprachlichen Gruppen lassen sich nicht in jeder Statistik gleich abgrenzen.
Nach der Volkszählung von 1910 bildeten die Deutschsprachigen in der Gesamtmonarchie mit rund 23,4 % die größte Sprachgruppe. Es folgten die Ungarischsprachigen mit 19,6 %, die Tschechischsprachigen mit 12,5 % und die Polnischsprachigen mit 9,7 %. Dabei wurde in der österreichischen Reichshälfte nach der Umgangssprache, in Ungarn nach der Muttersprache gefragt. Diese Angaben sind deshalb nicht einfach mit späteren Nationalitätenzählungen gleichzusetzen.
Tomáš Garrigue Masaryk bei der Verlesung der „Erklärung gemeinsamer Ziele“ vor der Independence Hall in Philadelphia am 26. Oktober 1918. Unbekannter Fotograf · Public domain.Die Deutschsprachigen bildeten also die größte einzelne Sprachgruppe, jedoch keine absolute Bevölkerungsmehrheit. Die nationalen Gegensätze verschärften sich besonders im 19. Jahrhundert. Aus ihrer Bevölkerungsmehrheit in Böhmen und Mähren leiteten die Tschechen politische Forderungen ab. Die Ziele der tschechischen Parteien wandelten sich jedoch; auch die Jungtschechen strebten nicht von Anfang an geschlossen die Auflösung der Monarchie an. Unter den Politikern, die später für einen eigenen Staat eintraten, taten sich Karel Kramář, Tomáš Garrigue Masaryk und Edvard Beneš hervor. Masaryk und Beneš wirkten während des Ersten Weltkrieges im westlichen Ausland. Gemeinsam mit Milan Rastislav Štefánik gehörten sie zu den führenden Männern des 1916 in Paris gebildeten Nationalrates, der zum Zentrum der tschechoslowakischen Auslandsbewegung wurde. Im Pittsburgher Abkommen, datiert auf den 30. Mai 1918 und am 31. Mai unterzeichnet, vereinbarten Vertreter tschechischer und slowakischer Organisationen in Amerika mit Masaryk das Ziel eines gemeinsamen demokratischen Staates. Der Slowakei wurden dabei eigene Verwaltungsorgane, ein Landtag und Gerichte zugesagt. Damit war der Untergang der Habsburgermonarchie noch nicht allein entschieden. Wilsons Vierzehn Punkte vom Januar 1918 hatten für deren Völker zunächst die Möglichkeit einer autonomen Entwicklung vorgesehen. Erst im weiteren Kriegsverlauf unterstützten die Westmächte die staatliche Selbständigkeit. Dazu trugen die Auslandsdiplomatie und die tschechoslowakischen Legionen aufseiten der Entente in Frankreich, Italien und Rußland bei. Viele andere Tschechen und Slowaken dienten weiterhin in der österreichisch-ungarischen Armee.
Victor Adler, Porträtaufnahme von Albert Voisard um 1900. Albert Voisard / Österreichische Nationalbibliothek · Public domain.
Der Sozialdemokrat Victor Adler forderte im Oktober 1918 das Selbstbestimmungsrecht auch für die Deutschen Österreichs. Die Anerkennung desselben Rechtes für die anderen Völker sollte aus seiner Sicht mit der freien Entscheidung der deutschsprachigen Bevölkerung über ihre eigene Zukunft verbunden sein.
Am 21. Oktober 1918 versammelten sich in Wien die deutschsprachigen Abgeordneten des 1911 gewählten Reichsrates und bildeten die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich. Sie beanspruchten, ähnlich den anderen Nationalräten, die mehrheitlich deutschsprachigen Gebiete der Monarchie. Dazu rechneten sie auch die deutschen Siedlungsgebiete Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens. Grundlage ihrer Forderung waren die Sprachverhältnisse vor dem Krieg, nicht eine neue Volksabstimmung.
Am 28. Oktober 1918 wurde in Prag der selbständige tschechoslowakische Staat ausgerufen; am 14. November bestätigte die Revolutionäre Nationalversammlung die republikanische Staatsform. Der Anspruch der neuen Staatsführung war von Anfang an auf die historischen böhmischen Länder einschließlich ihrer deutschen Siedlungsgebiete sowie auf die Slowakei gerichtet. Er beschränkte sich also nicht auf rein tschechisch und slowakisch besiedelte Gebiete. Am 30. Oktober gab sich Deutschösterreich eine vorläufige staatliche Organisation; am 12. November wurde die Republik ausgerufen. Beide Seiten beriefen sich auf das Selbstbestimmungsrecht. Sie waren sich aber nicht einig, welche Gebiete zu welchem Staat gehören sollten. Deutschösterreich verlangte die Zugehörigkeit der Gebiete mit deutscher Bevölkerungsmehrheit; Prag stellte für die böhmischen Länder die historischen Grenzen in den Vordergrund.
Ende Oktober und Anfang November 1918 entstanden die deutschösterreichischen Gebietsorganisationen Deutschböhmen, Sudetenland, Böhmerwaldgau und Deutschsüdmähren. Die Provinz Deutschböhmen wurde am 29. Oktober gebildet, die Provinz Sudetenland am 30. Oktober. Der damalige Provinzname Sudetenland bezeichnete vor allem Nordmähren und Österreichisch-Schlesien und hatte noch nicht die spätere umfassende Bedeutung. Auch für deutsche Sprachinseln wie Iglau wurden Ansprüche erhoben. Diese Erklärungen bedeuteten noch keine international anerkannte Grenzregelung.
Die deutschen Gebietsvertretungen bekräftigten ihren Anschluß an Deutschösterreich. Die Regierung in Prag ließ die beanspruchten Gebiete im Herbst und Winter 1918 durch tschechoslowakisches Militär unter ihre Kontrolle bringen und schuf damit vor der Friedenskonferenz vollendete Tatsachen. Für viele Deutsche war dies ein gewaltsamer Ausschluß vom erhofften Selbstbestimmungsrecht. Die Prager Regierung berief sich dagegen auf die Einheit der historischen Länder. Aus diesem Gegensatz erwuchs ein schwerer Konflikt, der den neuen Staat von Anfang an belastete.
Die Übernahme der deutschen Gebiete verlief nicht überall friedlich. Ältere deutsche Darstellungen berichten von Schüssen auf Demonstranten und von Toten bereits im November 1918. Die hier früher genannte Einzelmeldung vom 29. November mit fünf Toten ist ohne Ortsangabe und zugehörigen Beleg jedoch nicht sicher zuzuordnen. Am 22. Dezember 1918 sprach Masaryk nach seiner Rückkehr als Staatspräsident zu Mitgliedern der Nationalversammlung. Seine Worte über die Deutschen wurden als tiefe Kränkung empfunden:
Tomáš Garrigue Masaryk. Porträt aus dem Bildbestand des Bain News Service. Bain News Service / Library of Congress · Public domain.
Masaryk erklärte sinngemäß, die Schaffung des Staates bestimme die staatsrechtliche Stellung der Deutschen. Über ihre Herkunft sagte er:
Tschechischer Originalauszug: „jako emigranti a kolonisté“
Deutsche Übersetzung: „als Emigranten und Kolonisten“, also als Einwanderer und Ansiedler.Der Auszug stammt aus Masaryks Botschaft vom 22. Dezember 1918. Dass die Deutschen von jeder politischen Mitgestaltung ausgeschlossen sein sollten, steht dort nicht ausdrücklich. In derselben Botschaft rief er die Deutschen zur Mitarbeit auf und versprach den Minderheiten nationale Rechte und bürgerliche Gleichberechtigung. Viele Deutsche empfanden die Bezeichnung als Einwanderer und Kolonisten dennoch als herabsetzend. Ihre Familien lebten seit Jahrhunderten in dieser Heimat.
(Tomáš Garrigue Masaryk, Botschaft vom 22. Dezember 1918.)
Mit dem Untergang der Habsburger Doppelmonarchie und der Anerkennung des neuen Staates durch die Siegermächte wurde die tschechoslowakische Staatsfrage entschieden. Die deutsche Frage in Böhmen, Mähren und Schlesien blieb dagegen ungelöst. Den tschechischen und slowakischen Unabhängigkeitsbestrebungen stand der Wunsch großer Teile der deutschen Bevölkerung nach dem Verbleib bei Österreich gegenüber. Auf der Pariser Friedenskonferenz vertraten vor allem Außenminister Edvard Beneš und Ministerpräsident Karel Kramář die Prager Forderungen. Masaryk wirkte inzwischen als Präsident in Prag. Die militärische Kontrolle war Ende 1918 weitgehend hergestellt; die endgültige Friedensregelung stand noch aus.
Am 4. März 1919 demonstrierten in zahlreichen deutschen Städten Böhmens, Mährens und Schlesiens Menschen für ihr Selbstbestimmungsrecht und gegen die Eingliederung in den neuen Staat. Führend beteiligt war die deutsche Sozialdemokratie. Anlaß war das Zusammentreten der gewählten Konstituierenden Nationalversammlung in Wien, bei deren Wahl am 16. Februar die Deutschen dieser Gebiete auf Anordnung der tschechoslowakischen Behörden nicht hatten mitstimmen können. Bei Schüssen tschechoslowakischer Truppen auf Kundgebungen kamen insgesamt 54 Menschen ums Leben; viele weitere wurden verwundet. An einzelnen Orten waren den Schüssen Auseinandersetzungen vorausgegangen. Dies rechtfertigte kein unterschiedsloses Feuer auf Menschenmengen. Die Toten des 4. März wurden zu einem schmerzlichen Erinnerungszeichen für die Sudetendeutschen und zu einer schweren Hypothek für das deutsch-tschechische Verhältnis.
Der Friedensvertrag von Saint-Germain, 10. September 1919. Die Siegermächte bestätigten die Zugehörigkeit der deutschen Siedlungsgebiete der böhmischen Länder zur Tschechoslowakei. Eine Volksabstimmung darüber fand nicht statt. Beneš hatte die tschechoslowakischen Forderungen mit Denkschriften, den sogenannten Mémoires, vertreten. Diese waren politische Begründungen der eigenen Gebietsansprüche; ihre Aussagen über die Deutschen wurden von deutscher Seite heftig bestritten. Die deutsche Hoffnung auf eine Grenzziehung nach dem Selbstbestimmungsrecht erfüllte sich nicht. Das wurde als schweres Unrecht empfunden.
Bei der Volkszählung 1921 wurden unter den tschechoslowakischen Staatsangehörigen rund 3,123 Millionen Deutsche gezählt, etwa 23,4 %. Tschechen und Slowaken wurden offiziell gemeinsam als „tschechoslowakische“ Nationalität erfaßt und stellten zusammen rund 65,5 %. Die Deutschen waren damit die größte nationale Minderheit des Staates. Diese Zahlen gelten für die gesamte damalige Republik, einschließlich der Karpatenukraine, und sind von den Sprachzählungen der Vorkriegszeit zu unterscheiden.
Die neue Ordnung barg erheblichen Konfliktstoff. Viele Deutsche sahen sich von einer bisher staatstragenden Bevölkerungsgruppe zu einer Minderheit herabgesetzt. Der Minderheitenschutzvertrag vom 10. September 1919 sollte gleiche Bürgerrechte und sprachliche Rechte sichern. Seine praktische Umsetzung blieb umstritten. Die Besetzung von Beamtenstellen, Sprachprüfungen, Schulen und die Bodenreform wurden zu Streitpunkten. Von deutscher Seite wurden dabei Benachteiligungen und eine Zurückdrängung des deutschen Einflusses beklagt. Hinzu kam die wirtschaftliche Not: Die Weltwirtschaftskrise traf gerade die exportabhängige Industrie vieler deutscher Grenzgebiete schwer und verschärfte die Unzufriedenheit.
Keine Hoffnung auf Selbstbestimmung mehr: Für viele Deutsche fühlte sich die Friedensentscheidung wie ein Verrat an den von Wilson geweckten Erwartungen an. Der Verlust der Verbindung zu Österreich traf sie tief. Auch Angriffe auf habsburgische Erinnerungszeichen, darunter Denkmäler Kaiser Josephs II., wurden als Demütigung erlebt. Joseph II. stand in der deutschen Erinnerung vielfach für seine Toleranzreformen; diese Erinnerung war zugleich national geprägt. Die Revolutionäre Nationalversammlung, die 1920 die Verfassung verabschiedete, war von tschechischen und slowakischen Parteien beschickt und nicht durch eine allgemeine Wahl aller Staatsbürger zustande gekommen. Vertreter der deutschen und ungarischen Minderheiten waren an dieser Verfassungsgebung nicht beteiligt. Darin lag aus deutscher Sicht ein grundlegender Mangel. Die Republik entwickelte dennoch ein parlamentarisch-demokratisches System; an den Parlamentswahlen ab 1920 nahmen auch die deutschen Parteien teil.
Was viele Sudetendeutsche als Tschechisierungspolitik erlebten:
Die Bodenreform begann mit dem Gesetz vom 16. April 1919. Es erfaßte großen Grundbesitz von mehr als 150 Hektar landwirtschaftlicher Fläche beziehungsweise 250 Hektar Gesamtfläche. Sie richtete sich gesetzlich nicht allein gegen deutsche Eigentümer; betroffen waren auch tschechische Besitzer. Übernahme und Verteilung erfolgten schrittweise. Deutsche Kritiker beklagten, daß die Vergabe von Land tschechische Siedler bevorzuge und dadurch die nationalen Verhältnisse verändere. Eine solche Befürchtung ist verständlich, aber mit einer vollständigen Enteignung des deutschen Großgrundbesitzes in einem einzigen Monat nicht gleichzusetzen. Die früher hier genannte pauschale Übertragung von 840.000 Hektar an Tschechen ist nicht gesichert.
Im öffentlichen Dienst führten die neue Staatssprache und die Sprachprüfungen für viele deutsche Beschäftigte zu beruflichen Schwierigkeiten. Das Sprachengesetz vom 29. Februar 1920 erklärte das „Tschechoslowakische“ zur Staatssprache, in der Praxis Tschechisch und Slowakisch. Es räumte Minderheiten dort, wo sie mindestens 20 % der Staatsbürger eines Gerichtsbezirks stellten, bestimmte Rechte auf Eingaben und Erledigungen in ihrer Sprache ein. Die deutsche Sprache wurde also nicht allgemein verboten; sie war aber gegenüber der Staatssprache zurückgesetzt.
Das Hultschiner Ländchen bei Mährisch Ostrau wurde auf Grundlage des Versailler Vertrages am 4. Februar 1920 vom Deutschen Reich an die Tschechoslowakei übergeben, ohne Volksabstimmung. Sprache und staatliche Zugehörigkeitswünsche der dortigen Bevölkerung waren nicht deckungsgleich. Eine amtliche Abstimmung mit 97 % für das Deutschtum fand nicht statt. Der 15. Februar 1921 war vielmehr der Tag der ersten tschechoslowakischen Volkszählung.
Deutsche Beamte verloren durch Entlassung, Pensionierung oder veränderte Anforderungen ihre bisherigen Stellen. Die in älteren deutschen Darstellungen genannte Zahl von 30.293 Betroffenen bleibt ohne eindeutigen Zeitraum und Berechnungsgrundlage unsicher. Deutsche Vertreter wandten sich mit Beschwerden auch an den Völkerbund. Daß sich ihre Hoffnungen auf wirksame Abhilfe vielfach nicht erfüllten, verstärkte das Gefühl, mit den eigenen Anliegen nicht gehört zu werden.
Auch das Schulwesen wurde zum nationalen Streitpunkt. Deutsche Klassen wurden geschlossen oder zusammengelegt, während tschechische Minderheitenschulen in deutschen Siedlungsgebieten entstanden. Deutsche Eltern und Verbände sahen darin vielfach eine Schwächung ihrer kulturellen Stellung. Bei der Bewertung von Klassenzahlen müssen jedoch auch Geburtenrückgang, Schülerzahlen und die jeweiligen Schularten berücksichtigt werden. Die pauschale Zahl von über 4.000 geschlossenen Klassen ist ohne Bezugsjahre nicht sicher zu bewerten. Ein ausgebautes deutsches Schulwesen bis hin zu Hochschulen bestand weiterhin. Tschechische Schulen dienten zugleich den Kindern der dort lebenden oder neu zugezogenen tschechischen Familien. Der Streit um Schulen, Beamtenstellen und wirtschaftliche Förderung steigerte die Spannung zwischen den Bevölkerungsgruppen.
Konrad Henlein neben Adolf Hitler bei einer Rast zwischen Franzensbad und Eger am 3. Oktober 1938. Bundesarchiv, Bild 183-H13192 / Fotograf unbekannt · CC BY-SA 3.0 de.Die sich verstärkenden nationalen und sozialen Spannungen führten zu unterschiedlichen Reaktionen der deutschen Parteien. Während die sogenannten aktivistischen Parteien – Sozialdemokraten, Christlichsoziale und Bund der Landwirte – auf Mitarbeit im Staat und eine Verbesserung der Lage setzten, lehnten die Negativisten, darunter die Deutsche Nationalpartei und die Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei, eine solche Zusammenarbeit ab. Wenzel Jaksch gehörte zur deutschen Sozialdemokratie, nicht zum Bund der Landwirte. Seit 1926 beteiligten sich deutsche bürgerliche Parteien an der Regierung, seit 1929 auch die deutschen Sozialdemokraten.
Am 1. Oktober 1933 gründete Konrad Henlein die Sudetendeutsche Heimatfront, die sich 1935 in Sudetendeutsche Partei umbenannte. Sie fand besonders unter bürgerlichen, bäuerlichen und national gesinnten Deutschen Zulauf, später auch in anderen sozialen Gruppen. Bei der Wahl 1935 gewann sie 44 Mandate und wurde zur stärksten deutschen Fraktion; nach Mandaten war sie die zweitstärkste Partei des Landes. Vielen Anhängern erschien sie als Hoffnung auf Selbstverwaltung und Schutz vor Benachteiligung. Henlein versicherte zunächst öffentlich, eine Lösung innerhalb der ČSR anzustreben. Solche Erklärungen sagen jedoch allein noch nichts über seine tatsächlichen Absichten aus. Bereits damals bestanden Kontakte und finanzielle Verbindungen zum nationalsozialistischen Deutschland.
Der nationalsozialistische Einfluß in der Partei, unter anderem um Karl Hermann Frank, nahm zu. Spätestens Ende 1937 ordnete Henlein seine Politik Hitler unter. Am 28. März 1938 vereinbarten beide eine Vorgehensweise, bei der Prag immer weitergehende, schließlich unannehmbare Forderungen gestellt werden sollten. Henlein nur als hilfloses Opfer Hitlers zu beschreiben, würde seiner eigenen Mitwirkung nicht gerecht. Die berechtigten Sorgen vieler Sudetendeutscher wurden auf diese Weise für Hitlers Macht- und Expansionspolitik ausgenutzt.
Walter Runciman, später Viscount Runciman of Doxford. Porträt aus einer Veröffentlichung von 1911. Unbekannter Fotograf · Public domain.Den Nationalitätenstreit versuchte im August und September 1938 der britische Vermittler Lord Runciman zu schlichten. Er nahm deutsche Beschwerden ernst und kritisierte die Prager Minderheitenpolitik. Die Verhandlungen scheiterten jedoch unter dem Druck der immer schärferen Krise. In seinem Bericht vom 21. September befürwortete Runciman die Abtretung überwiegend deutscher Gebiete ohne Volksabstimmung. Das war seine politische Schlußfolgerung, kein Beweis für sämtliche gegen Beneš erhobenen Vorwürfe. Bereits am 19. September hatten Großbritannien und Frankreich Prag einen entsprechenden Abtretungsvorschlag vorgelegt.
Zeitgenössische Propagandapostkarte zum Münchner Abkommen 1938.
Das Münchner AbkommenHaupttext des Abkommens (ohne die zusätzlichen Erklärungen und Anlagen; offensichtliche Schreibfehler der übernommenen Abschrift berichtigt).
München, den 29. September 1938
Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, getroffen in München am 29. September 1938. Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien sind unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebiets bereits grundsätzlich erzielt wurde, über folgende Bedingungen und Modalitäten dieser Abtretung und über die danach zu ergreifenden Maßnahmen übereingekommen und erklären sich durch dieses Abkommen einzeln verantwortlich für die zur Sicherung seiner Erfüllung notwendigen Schritte.
1.) Die Räumung beginnt am 1. Oktober 1938.
2.) Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien vereinbaren, daß die Räumung des Gebiets bis zum 10. Oktober 1938 vollzogen wird, und zwar ohne Zerstörung irgendwelcher bestehender Einrichtungen, und daß die tschechoslowakische Regierung die Verantwortung dafür trägt, daß die Räumung ohne Beschädigung der bezeichneten Einrichtungen durchgeführt wird.
3.) Die Modalitäten der Räumung werden im Einzelnen durch einen internationalen Ausschuß festgelegt, der sich aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei zusammensetzt.
4.) Die etappenweise Besetzung des vorwiegend deutschen Gebietes durch deutsche Truppen beginnt am 1. Oktober. Die vier auf der anliegenden Karte bezeichneten Gebietsabschnitte werden in folgender Reihenfolge durch deutsche Truppen besetzt: Der mit I bezeichnete Gebietsabschnitt [Böhmerwald] am 1. und 2. Oktober 1938, der mit II bezeichnete Gebietsabschnitt [Nordböhmen von Tetschen bis nördlich Gablonz] am 2. und 3. Oktober 1938, der mit III bezeichnete Gebietsabschnitt [Egerland und westliches Erzgebirge] am 3., 4. und 5. Oktober 1938, der mit IV bezeichnete Gebietsabschnitt [Nordmähren nordöstlich von Mährisch Schönberg bis Jägerndorf] am 6. und 7. Oktober 1938. Das restliche Gebiet vorwiegend deutschen Charakters wird unverzüglich von dem oben erwähnten internationalen Ausschuß festgestellt und bis zum 10. Oktober 1938 durch deutsche Truppen besetzt werden.
5.) Der in §3 erwähnte internationale Ausschuß wird die Gebiete bestimmen, in denen eine Volksabstimmung stattfinden soll. Diese Gebiete werden bis zum Abschluß der Volksabstimmung durch internationale Formationen besetzt werden. Der gleiche Ausschuß wird die Modalitäten festlegen, unter denen die Volksabstimmung durchgeführt werden soll, wobei die Modalitäten der Saar-Abstimmung als Grundlage zu betrachten sind. Der Ausschuß wird ebenfalls den Tag festsetzen, an dem die Volksabstimmung stattfindet; dieser Tag darf jedoch nicht später als Ende November 1938 liegen.
6.) Die endgültige Festlegung der Grenzen wird durch den internationalen Ausschuß vorgenommen werden. Dieser Ausschuß ist berechtigt, den vier Mächten Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien in bestimmten Ausnahmefällen geringfügige Abweichungen von der streng ethnographischen Bestimmung der ohne Volksabstimmung zu übertragenden Zonen zu empfehlen.
7.) Es wird ein Optionsrecht für den Übertritt in die abgetretenen Gebiete und für den Austritt aus ihnen vorgesehen. Die Option muß innerhalb von sechs Monaten vom Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommens an ausgeübt werden. Ein deutsch-tschechoslowakischer Ausschuß wird die Einzelheiten der Option bestimmen, Verfahren zur Erleichterung des Austausches der Bevölkerung erwägen und grundsätzliche Fragen klären, die sich aus dem Austausch ergeben.
8.) Die Tschechoslowakische Regierung wird innerhalb einer Frist von vier Wochen vom Tage des Abschlusses dieses Abkommens an alle Sudetendeutschen aus ihren militärischen und polizeilichen Verbänden entlassen, die diese Entlassung wünschen. Innerhalb derselben Frist wird die Tschechoslowakische Regierung sudetendeutsche Gefangene entlassen, die wegen politischer Delikte Freiheitsstrafen verbüßen.Adolf Hitler, Neville Chamberlain, Mussolini, Ed. Daladier
München, 29. September 1938. Vorn von links: Neville Chamberlain, Édouard Daladier, Adolf Hitler, Benito Mussolini und Galeazzo Ciano. Bundesarchiv, Bild 183-R69173 / Fotograf unbekannt · CC BY-SA 3.0 de.
Bereits am 21. September 1938 hatte die tschechoslowakische Regierung unter starkem britischem und französischem Druck dem Grundsatz einer Gebietsabtretung zugestimmt. Dies war noch nicht die Annahme des erst acht Tage später ausgehandelten Münchner Abkommens.
Am 30. September 1938 nahm die tschechoslowakische Führung unter Präsident Edvard Beneš die Münchner Beschlüsse unter dem Druck der vier Mächte hin. Die Tschechoslowakei hatte an den entscheidenden Verhandlungen nicht teilnehmen dürfen. Deutsche Truppen besetzten die abzutretenden Gebiete vom 1. bis zum 10. Oktober. Viele Sudetendeutsche begrüßten dies damals als Erfüllung ihres Selbstbestimmungswunsches. Mit dem Anschluß gerieten sie jedoch unter die nationalsozialistische Diktatur; deutsche Demokraten und Gegner des Nationalsozialismus gehörten ebenfalls zu den Verfolgten. Für den verkleinerten tschechoslowakischen Staat begann die kurze Zeit der sogenannten Zweiten Republik. Damit endete die Erste Republik von 1918 bis 1938.


Am 4. März 1919 demonstrierten in zahlreichen deutschen Städten Böhmens, Mährens und Schlesiens Menschen für ihr Selbstbestimmungsrecht und gegen die Eingliederung in den neuen Staat. Führend beteiligt war die deutsche Sozialdemokratie. Anlaß war das Zusammentreten der gewählten Konstituierenden Nationalversammlung in Wien, bei deren Wahl am 16. Februar die Deutschen dieser Gebiete auf Anordnung der tschechoslowakischen Behörden nicht hatten mitstimmen können. Bei Schüssen tschechoslowakischer Truppen auf Kundgebungen kamen insgesamt 54 Menschen ums Leben; viele weitere wurden verwundet. An einzelnen Orten waren den Schüssen Auseinandersetzungen vorausgegangen. Dies rechtfertigte kein unterschiedsloses Feuer auf Menschenmengen. Die Toten des 4. März wurden zu einem schmerzlichen Erinnerungszeichen für die Sudetendeutschen und zu einer schweren Hypothek für das deutsch-tschechische Verhältnis.


