Gegenüber von Wolframs liegt die kleine Siedlung Vestenhof. Sie oder Höfen sind das alte „Dreihofen", das 1360 zum Seelauer Klostergut gehörte (vgl. Höfen).
1570 verkaufte Karl Rzizansky von Rzizan und auf Pilgram den Vestenhof mit allen Zinsungen, Roboten und Schuldigkeiten um 150 Schock (eine alte Zähleinheit für sechzig Stück, hier meist Groschen) böhmischer Groschen an die Stadt Iglau. Sagen erzählen von einem harten Herrn, der die Leute arg bedrückt hat und dafür im Grabe keine Ruhe finden konnte.
Der „Dworzak von Wolffranß", wie es 1606 heißt, gab Zins zu Georgi und Michaeli je 1 Schock 4 Groschen. 1624 heißt es der „Höfer in Wolframs" gibt 2V2 Metzen (ein altes Getreidemaß, das auch zur Angabe von Ackerflächen diente) Zinshafer. 1630 gab der „Höffer zum Wolfframß" zu Georgi und Michaeli jedesmal 1 Schock 52 Groschen und 35 Groschen Robotgeld. 1660 wird der Hof „Festenhoff zu Wolframbs", im Jahr 1650 „Vösten Hoff" genannt.
Im Jahr 1777 ist der Vestenhof gleich den anderen städtischen Meierhöfen aufgelassen und gegen Erbzins an drei Ansiedler gegeben worden.
Nr. 1 Mathes Teltscher (90 M V4 mß).
Nr. 1 A Thomas Prakesch (86 M 7Va mß).
Nr. 2 Mathes Ohnsorg, Müller (21 M 8 mß). Die drei Anwesen wurden dann zu Höfen zugeteilt und trugen die Nrn. 1, 2, 19. Im Jahre 1848 besaß Josef Steffel
Nr. 1, Karl Ohnsorg
Nr. 2 und Josef Gustas
Nr. 19. Das Ablösungskapital der Erbzinse betrug bei
Nr. 1 (86 M) 86 fl. 15 kr. C. M., bei
Nr. 2 (25 M 12 mß) 13 fl. 10 kr. und bei
Nr. 19 (87 M 7 mß) 44 fl. 35 kr.
Das Gemeindekataster der Ortschaft Vestenhof weist 1945 folgende Eigentümer (in Klammern Stand 1924) aus:
Nr. 1 „Schaffer" Mathias Withelm, 23,16 ha (Josef Steffi). Nr. 2 „Klein- Müllner" Johann Ohnsorg, Mühle und 20,00 ha (Johann Ohnsorg). Nr. 3 „Gustas" Wenzl Ohnsorg, 15,00 ha (Josef Ohnsorg).
Anfangs der Fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wurde die Ortschaft Vestenhof von der Gemeinde Höfen, von der sie durch einen Streifen Zeiler Grund geschieden war, abgetrennt, der Gemeinde Zeil (Cejle) und damit dem Bezirk Pilgram zugeteilt.
